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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zeltverleih Bremer, Hitzenbachstr. 35, 53894 Mechernich

 

  • 1 Allgemeines

(1)       Allen unseren Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2)       Unsere Angebote sind freibleibend. Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.

  • 2 Abholung / Rücktritt vom Vertrag

(1)       Wurde die Abholung des Mietgegenstandes durch den Mieter vereinbart, so müssen Abholung und Rücklieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene 24 Stunden ein weiterer Miettag lt. aktueller Preisliste berechnet.

(2)       Bei Nichtabholung des Mietgegenstandes fallen die vollen Mietkosten lt. Auftragsbestätigung/aktueller Preisliste an.

(3)       Dem Mieter wird unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrecht ein vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung) zu den folgenden Konditionen eingeräumt:

Bei Stornierung des Auftrages bis 91 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornierungskosten an.

Bei Stornierung zwischen 31 und 90 Tagen vor Mietbeginn berechnen wir 25% und für Stornierungen von 1 bis 30 Tagen vor Mietbeginn berechnen wir 50 % des vereinbarten Mietpreises.

  • 3 Lieferung / Aufbau / Abbau

(1)       Wurde die Lieferung des Mietgegenstandes vereinbart so erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpuunkt. Sollte der Aufbau des Mietgegenstandes vereinbart sein, so sorgt der Mieter für guten Zugang zu der gewünschten, ausreichend großen Stellfläche. Diese sollte an allen Seiten mindestens 1 Meter über die gebuchte Zeltgröße hinausragen.

(2)       Der Abbau erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Wir behalten uns vor, den Mietgegenstand aufgrund kurzfristiger Umstände zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen. Hierfür entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten.

  • 4 Absicherung / Gefahren / Haftung

(1)       Der Mietgegenstand ist durch den Mieter durch – auch Belastung standhaltende –Verankerung im Boden während der gesamten Dauer der Mietzeit zu sichern. Dies gilt auch dann, wenn der Aufbau durch uns erfolgt. Dabei obliegt es dem Mieter, auch die Bodenverhältnisse und die Witterungsverhältnisse vor Ort mit Blick auf die sichere Verankerung ausreichend zu berücksichtigen. Bei aufkommendem Wind muss der Mieter den Mietgegenstand unverzüglich und vollständig schließen. Bei Unwetter- und/oder Sturmgefahr ist der Mieter verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Abbau des Mietgegenstandes zu sorgen. Die Haftung des Vermieters für durch den Mietgegenstand entstehende Personen- und/oder Sachschäden während der gesamten Dauer der Mietzeit ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag resultieren. Drohen oder entstehen Schäden am Mietgegenstand, so hat der Mieter alle Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten.

(2)       Der Mietgegenstand ist nicht für Schneelast berechnet. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Dach des Mietgegenstandes/Zeltes während der gesamten Dauer der Mietzeit schneefrei gehalten wird.

  • 5 Zahlung / Sicherheitsleistung

(1)       Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises ist bei Abholung bzw. unmittelbar nach Aufbau des Mietgegenstandes ohne Abzug fällig.

(2)       Bei Abholung oder nach Aufbau ist vom Mieter eine Kaution in bar beim Vermieter als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung soll dem Vermieter als Sicherheit für etwaige Ersatzansprüche bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe dienen.

  • 6 Ordnungsgemäße Rückgabe

(1)       Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt die Erstattung der Kaution.

(2)    Soweit der Abbau vertragsmäßig durch den Mieter erfolgt, gehört zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe die Übergabe des Mietgegenstandes, sowie aller Zubehörteile, in sauber gereinigtem und trockenem Zustand. Das Zusammenlegen der Zeltplanen darf insbesondere zur Vermeidung von Schimmelbildung nur erfolgen, wenn diese absolut trocken und frei von Feuchtigkeit sind. Etwaige Flecken, die während der Nutzung durch den Mieter entstanden sind, sind durch den Mieter vollständig zu entfernen. Die Entfernung durch Flecken seitens des Vermieters ist kostenpflichtig. Flecken durch Urin, Erbrochenes, o.ä. berechtigen den Vermieter zum Austausch der betroffenen Teile, wobei die dafür entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen sind.

  • 7 Salvatorische Klausel

(1)       Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(2)       Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem nach dem Geist des Vertrages Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.